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Compliance – rechtlich einwandfrei mit JusLegal!

Compliance bedeutet, dass sich ein Unternehmen an die geltenden Regeln und Gesetze hält. Dabei ist es mitunter für Unternehmen unmöglich zu erkennen, an welche Regeln sie sich überhaupt zu halten haben. Viele Bereiche sind heute derart überreguliert, dass das Ausmaß an Vorschriften schlicht und einfach unüberschaubar ist. Als Beispiel sei hier etwa das Bankenrecht oder das Steuerrecht genannt.

Im Compliance beschäftigen wir uns mit der Frage, wie sich ein Unternehmen zu verhalten hat, damit das Verhalten rechtlich einwandfrei ist und gar nicht erst ein Folgeproblem entsteht.

Bildlich gesprochen kann man sagen,

Compliance sorgt dafür, dass das „Kind nicht in den Brunnen fällt“, JusLegal sorgt dafür, dass das Kind wieder aus dem Brunnen herauskommt.

Compliance ist im Unternehmen heute das A und O, um rechtliche Risiken zu minimieren und den Unternehmenserfolg langfristig zu sichern.

Compliance ist zum Teil rechtlich vorgeschrieben und kann etwa zur Enthaftung eines Geschäftsführers eingesetzt werden.

Teilbereiche der Compliance sind etwa datenschutzrechtliche Compliance, steuerrechtliche Compliance, Anti-Korruptionsmaßnahmen bis hin zu Arbeitssicherheit – die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und interner Richtlinien (code of conduct - mit den entsprechenden Rechtsfolgen). Bei JusLegal behalten wir die rechtlichen Anforderungen im Blick und Sie ständig auf dem Laufenden.

Der Geschäftsführer der JusLegal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist nicht nur Rechtsanwalt und Fachanwalt, sondern seit 2020 CAS Compliance Manager (Univ. St. Gallen/Schweiz, Executive School of Management, Technology and Law).

Wir setzen Ihre Compliance-Maßstäbe sicher um!

Rechtsverstöße können vollkommen unbeabsichtigt sein. Zugleich können sie aber gravierende Folgen für ein Unternehmen und die persönliche Haftung des Geschäftsführers oder Vorstandes haben. Mitunter stehen erhebliche Strafen im Raum, denkbar sind sogar Freiheitsstrafen. Beispielhaft sind etwa Unregelmäßigkeiten im Bereich der Korruptionsbekämpfung, was häufig nicht im Blickfeld von Unternehmen ist. Verstöße bringen dabei langfristig nicht nur finanzielle, sondern auch reputationsbedingte Schäden mit sich.

Compliance hat auch immer die Unternehmenskultur im Blick.

Hinweisgeberschutzsysteme sind zum Beispiel aktuelle Themen.

JusLegal bietet Ihnen umfassende Unterstützung, um Rechtsverstöße zu vermeiden und ein rechtlich einwandfreies Unternehmensumfeld in einer gewünschten Unternehmenskultur zu gewährleisten. Unser Ansatz umfasst die Durchführung von Compliance-Audits, die Identifikation von Risikobereichen und die Entwicklung von Maßnahmenplänen zur Risikominimierung. Wir bieten Schulungen für Ihre Mitarbeiter an, um ein Bewusstsein für Compliance-Themen zu schaffen und stellen sicher, dass Ihre internen Richtlinien und Verfahren den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. So stellen wir jeden Verstoß ab.

Was fordert Compliance:

  • Risikoanalyse durchführen: Ermitteln Sie die spezifischen Compliance-Risiken und Verstöße in Ihrem Unternehmen
  • Interne Untersuchungen einleiten: Untersuchen Sie den Verstoß intern, um Umfang und Ursache zu verstehen
  • Rechtsberatung einholen: Konsultieren Sie unser Team hier bei JusLegal, um das weitere Vorgehen zu planen
  • Korrekturmaßnahmen implementieren: Ergreifen Sie sofortige Maßnahmen, um den Verstoß zu beheben und zukünftige Vorfälle zu verhindern
  • Behörden informieren: Falls nötig, melden Sie den Verstoß an zuständige Aufsichtsbehörden. Wir informieren Sie darüber, in welchen Fällen dies erforderlich ist
  • Schulungsprogramme verstärken: Intensivieren Sie die Schulungen im Bereich Compliance, um das Bewusstsein und die Kenntnisse der Mitarbeiter zu verbessern

Vertrauen Sie beim Thema Compliance auf JusLegal!

Gemeinsam mit JusLegal machen Sie Compliance zur Chefsache! Denn Compliance gehört in die Geschäftsführung. Wir beraten zahlreiche Unternehmen, ihre Compliance-Anforderungen zu erfüllen und ein entsprechendes Compliance Management in das Unternehmen zu implementieren. Gleichzeitig verfügen wir über strukturierte Abläufe zur Abstellung von Verstößen. Warten Sie daher nicht erst auf die negativen Folgen beim Verstoß, sondern nutzen Sie unseren Service.

Beispiel aus der Rechtsprechung: LG München I, Urteil vom 10.12.2013 - 5HK O 1387/10

  • Im Rahmen seiner Legalitätspflicht hat ein Vorstandsmitglied dafür Sorge zu tragen, dass ein Unternehmen so organisiert und beaufsichtigt wird, dass keine Gesetzesverstöße wie Schmiergeldzahlungen an Amtsträger eines ausländischen Staates oder an ausländische Privatpersonen erfolgen. Seiner Organisationspflicht genügt ein Vorstandsmitglied bei entsprechender Gefährdungslage nur dann, wenn er eine auf Schadensprävention und Risikokontrolle angelegte Compliance-Organisation einrichtet. Entscheidend für den Umfang im Einzelnen sind dabei Art, Größe und Organisation des Unternehmens, die zu beachtenden Vorschriften, die geografische Präsenz wie auch Verdachtsfälle aus der Vergangenheit.
  • Die Einhaltung des Legalitätsprinzips und demgemäß die Einrichtung eines funktionierenden Compliance-Systems gehört zur Gesamtverantwortung des Vorstands.

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